Als gesetzlich Versicherter in Deutschland kann man schnell auf Begriffe wie Privatrezept und E-Rezept stoßen, besonders wenn es um Medikamente geht, die nicht direkt von der Krankenkasse übernommen werden. Dieser Artikel beleuchtet die Besonderheiten, wenn Kassenpatienten ein Privatrezept erhalten und wie sich das mit dem neuen elektronischen Rezept (E-Rezept) vereint. Es ist wichtig zu verstehen, wie dieser Prozess abläuft, wer die Kosten trägt und welche Möglichkeiten der Einlösung bestehen.
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Privatrezepte für Kassenpatienten als E-Rezept: So funktioniert die digitale Selbstzahlung.
- Kassenpatienten erhalten Privatrezepte für Medikamente, die nicht im Leistungskatalog der GKV enthalten sind oder auf eigenen Wunsch.
- Ein Privatrezept kann auch als E-Rezept ausgestellt werden, wobei in der Arztpraxis der Vermerk "Selbstzahler" (SEL) erfolgt.
- Die Einlösung des digitalen Privatrezepts erfolgt wie beim Kassenrezept per eGK oder App, die Kosten trägt jedoch der Patient selbst.
- Eine Kostenerstattung durch die Krankenkasse ist nur in Ausnahmefällen und nach vorheriger Klärung mit der Kasse möglich.
- Blaue Privatrezepte sind drei Monate gültig, während rosa Kassenrezepte in der Regel 28 Tage Gültigkeit besitzen.

Warum Kassenpatienten manchmal ein Privatrezept erhalten
Grundsätzlich unterscheiden sich das klassische rosa Kassenrezept und das blaue Privatrezept vor allem in der Kostenfrage. Während die gesetzliche Krankenkasse (GKV) die Kosten für Medikamente auf einem Kassenrezept übernimmt abgesehen von der gesetzlichen Zuzahlung , muss der Patient Medikamente, die auf einem Privatrezept verordnet wurden, zunächst vollständig aus eigener Tasche bezahlen. Ein weiterer wichtiger Unterschied liegt in der Gültigkeit: Ein rosa Kassenrezept ist in der Regel 28 Tage gültig, wohingegen ein blaues Privatrezept eine Gültigkeit von drei Monaten hat.Es gibt verschiedene Szenarien, in denen ein Kassenpatient ein Privatrezept erhält. Ein häufiger Grund ist, dass das verordnete Medikament nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung enthalten ist. Dies kann bei sehr neuen Medikamenten der Fall sein, die noch keine Zulassung für die Kostenübernahme durch die GKV haben, oder bei speziellen Präparaten. Auch wenn ein Arzt ein nicht verschreibungspflichtiges Medikament empfiehlt, das aber über die reine Selbstmedikation hinausgeht hier spricht man oft vom sogenannten "grünen Rezept" , kann dies auf einem Privatrezept vermerkt werden. Ein weiterer Grund kann der individuelle Wunsch des Patienten sein, ein bestimmtes Medikament zu erhalten, das über die medizinisch notwendige Versorgung hinausgeht, oder wenn eine bestimmte Therapieform gewählt wird, die nicht von der GKV abgedeckt ist.
Wenn ein Medikament nicht im Leistungskatalog der GKV aufgeführt ist, bedeutet dies für den Patienten, dass er die gesamten Kosten selbst tragen muss. Die Krankenkasse prüft anhand festgelegter Kriterien, welche Medikamente als medizinisch notwendig und damit erstattungsfähig gelten. Liegt diese Voraussetzung nicht vor, muss der Patient die Kosten für das Präparat vollständig übernehmen, unabhängig davon, ob es sich um ein rezeptpflichtiges oder rezeptfreies Medikament handelt.
Im Zusammenhang mit Privatrezepten taucht auch oft der Begriff der Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) auf. IGeL sind Leistungen, die von Ärzten angeboten werden, aber nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen gehören. Wenn ein Patient sich für eine Behandlung entscheidet, die solche IGeL beinhaltet und dafür Medikamente verschrieben werden, laufen diese ebenfalls auf einem Privatrezept. Der Patient zahlt also auch hier die Kosten direkt.
Das E-Rezept ist da: Was sich für gesetzlich Versicherte ändert
Seit Anfang 2024 ist das E-Rezept für verschreibungspflichtige Medikamente zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung verpflichtend. Für Kassenpatienten bedeutet dies eine Vereinfachung bei der Einlösung. Sie können ihr E-Rezept bequem mit ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGK) in jeder Apotheke einlösen. Das Arztinformationssystem speichert das Rezept elektronisch, und die Apotheke kann es über die Telematikinfrastruktur abrufen.
Eine weitere praktische Option ist die Nutzung der offiziellen E-Rezept-App. Mit dieser App können Patienten ihre E-Rezepte verwalten, einsehen und ebenfalls in der Apotheke vorzeigen. Die App bietet zusätzliche Funktionen wie die Anzeige von Medikationshistorien und die Möglichkeit, Rezepte an Angehörige weiterzugeben.
Die Digitalisierung des Rezeptwesens bringt generell mehr Komfort und Sicherheit für gesetzlich Versicherte. Das Risiko, Rezepte zu verlieren, entfällt, und die Einlösung wird schneller und unkomplizierter. Die Umstellung auf das E-Rezept ist ein wichtiger Schritt hin zu einer modernen und effizienten Gesundheitsversorgung.

Privatrezept als E-Rezept: So funktioniert's für Kassenpatienten
Die gute Nachricht ist: Ja, auch Privatrezepte können mittlerweile als E-Rezept ausgestellt werden. Dies ist besonders für Kassenpatienten relevant, die ein Medikament als Selbstzahler erhalten. In der Arztpraxis wird bei der Ausstellung eines solchen elektronischen Privatrezepts der Vermerk "Selbstzahler" (oft abgekürzt als "SEL") gesetzt. Dieser Hinweis signalisiert der Apotheke, dass die Kosten nicht über die Krankenkasse abgerechnet werden.
Der technische Prozess in der Arztpraxis ist dabei standardisiert. Wenn der Arzt ein Privatrezept ausstellt, wählt er im System die Option für Selbstzahler aus. Dieses Kennzeichen wird dann zusammen mit den Rezeptdaten in die Telematikinfrastruktur übertragen, wo es sicher gespeichert wird.
Die Einlösung eines digitalen Privatrezepts in der Apotheke funktioniert dann wie bei einem normalen E-Rezept:
- Der Patient legt seine elektronische Gesundheitskarte (eGK) vor.
- Alternativ kann der Patient einen Ausdruck des QR-Codes des E-Rezepts vorzeigen, den er z.B. über die E-Rezept-App erhalten hat.
- Die Apotheke ruft das Rezept elektronisch ab.
Der entscheidende Unterschied liegt, wie bereits erwähnt, in der Abrechnung. Die Kosten werden dem Patienten direkt in der Apotheke in Rechnung gestellt.
Die Vorteile eines digitalen Privatrezepts sind vielfältig:
- Weniger Verlustrisiko: Digitale Rezepte gehen nicht verloren wie physische Papiere.
- Bequeme Verwaltung: Über die E-Rezept-App lassen sich alle Rezepte übersichtlich verwalten.
- Schnellere Übermittlung: Der Prozess von der Verordnung bis zur Einlösung ist oft zügiger.
Kosten und Erstattung: Was Sie beim Privatrezept beachten müssen
Bei der Ausstellung eines Privatrezepts gilt grundsätzlich die Regel, dass der Patient die Kosten für das verordnete Medikament vollständig selbst tragen muss. Dies ist der Hauptunterschied zum Kassenrezept, bei dem die gesetzliche Krankenkasse den Großteil der Kosten übernimmt.Es gibt jedoch seltene Fälle, in denen eine Kostenerstattung durch die Krankenkasse möglich ist. Dies ist meist dann der Fall, wenn ein Medikament zwar nicht standardmäßig im Leistungskatalog steht, aber eine besondere medizinische Notwendigkeit besteht. Ein Beispiel hierfür kann ein Off-Label-Use sein, also die Anwendung eines Medikaments außerhalb seiner zugelassenen Indikation, wenn dies in einer ärztlichen Begründung als einzig sinnvolle Therapieoption dargelegt wird. Solche Fälle müssen in der Regel vorher mit der Krankenkasse geklärt und genehmigt werden. Ohne vorherige Genehmigung ist eine Erstattung unwahrscheinlich.
Ein weiterer Aspekt sind die sogenannten Satzungsleistungen der Krankenkassen. Manche Kassen bieten über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus zusätzliche Erstattungen an. Es lohnt sich daher, die Satzung der eigenen Krankenkasse zu prüfen oder direkt dort nachzufragen, ob bestimmte Medikamente auf Privatrezept unter bestimmten Umständen erstattet werden könnten.
Mein dringender Rat lautet daher: Nehmen Sie immer Kontakt mit Ihrer Krankenkasse auf, bevor Sie ein Privatrezept einlösen, wenn Sie auf eine mögliche Kostenübernahme hoffen. Klären Sie die Bedingungen und holen Sie sich im Idealfall eine schriftliche Bestätigung ein.Privatrezept: Vor- und Nachteile für Kassenpatienten abwägen
- Zugang zu innovativen Therapien: Privatrezepte ermöglichen den Zugang zu Medikamenten oder Behandlungen, die noch nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden, aber potenziell wirksam sind.
- Individuelle Medikamentenwahl: Patienten können gemeinsam mit dem Arzt spezifische Präparate wählen, die ihren Bedürfnissen am besten entsprechen, auch wenn diese nicht im GKV-Katalog gelistet sind.
- Breiteres Spektrum an Behandlungsoptionen: Es eröffnet Möglichkeiten für Behandlungen, die über die Standardversorgung hinausgehen.
Die Nachteile liegen klar auf der Hand. Der offensichtlichste ist die finanzielle Belastung, da die Kosten vollständig vom Patienten getragen werden müssen. Dies kann bei teuren Medikamenten schnell zu einer erheblichen Ausgabe werden. Hinzu kommt der potenzielle bürokratische Aufwand, insbesondere wenn man versucht, eine Kostenerstattung bei der Krankenkasse zu erwirken. Dies erfordert oft Geduld, Anträge und ärztliche Gutachten.
Es ist daher unerlässlich, dass Sie das Gespräch mit Ihrem Arzt suchen. Diskutieren Sie offen die Gründe für das Privatrezept und fragen Sie nach, ob es mögliche Alternativen gibt, die von der GKV übernommen werden. Manchmal gibt es ähnliche, aber erstattungsfähige Medikamente oder Therapieansätze, die eine ähnliche Wirkung erzielen könnten.
Blick in die Zukunft: Die vollständige Digitalisierung des Rezeptwesens
Die vollständige Digitalisierung des Rezeptwesens ist ein klares Ziel im deutschen Gesundheitswesen. Langfristig sollen alle Arten von Rezepten, unabhängig davon, ob es sich um Kassenrezepte oder Privatrezepte handelt, rein elektronisch verwaltet und eingelöst werden können. Dies verspricht eine weitere Effizienzsteigerung und Vereinfachung für alle Beteiligten Ärzte, Apotheker und Patienten.
Diese fortschreitende Digitalisierung wird auch den Prozess für Selbstzahler und Patienten mit Privatrezepten weiter vereinfachen. Die technischen Hürden für die Ausstellung und Einlösung digitaler Privatrezepte werden weiter abgebaut, was den Zugang zu notwendigen Medikamenten, die selbst bezahlt werden müssen, erleichtert und transparenter macht.
