Als gesetzlich Krankenversicherter kann ein Privatrezept, oft erkennbar an seiner blauen Farbe, zunächst für Verwirrung sorgen. Warum erhält man ein solches Rezept und welche Kosten kommen auf einen zu? Dieser Artikel beleuchtet die Hintergründe und gibt Ihnen einen klaren Überblick über Ihre finanzielle Situation, damit Sie fundierte Entscheidungen treffen können.
Privatrezept-Kosten als Kassenpatient Ihre Zahlungspflicht und Erstattungschancen
- Als Kassenpatient tragen Sie die Kosten für ein Privatrezept (blaue Farbe) grundsätzlich zu 100 % selbst, da die gesetzliche Krankenkasse (GKV) nicht zur Leistung verpflichtet ist.
- Privatrezepte werden oft für nicht verschreibungspflichtige Medikamente (außer Ausnahmen), Lifestyle-Präparate oder bei "Off-Label-Use" ausgestellt.
- Der Preis in der Apotheke setzt sich aus dem Apothekeneinkaufspreis, prozentualen Aufschlägen, einem Fixbetrag, einer Notdienst-Pauschale und der Mehrwertsteuer zusammen.
- Eine Befreiung von der gesetzlichen Zuzahlung oder die übliche GKV-Zuzahlung gelten bei Privatrezepten nicht.
- Eine Kostenerstattung durch die Krankenkasse ist selten, aber bei bestimmten formalen Gründen oder im Rahmen von Satzungsleistungen möglich.
- Die Kosten für selbst bezahlte Medikamente können unter Umständen als "außergewöhnliche Belastungen" steuerlich absetzbar sein.
Privatrezept vs. Kassenrezept: Den entscheidenden Unterschied erkennen
Der Kernunterschied zwischen einem Privatrezept und einem Kassenrezept liegt in der Kostenübernahme durch Ihre gesetzliche Krankenkasse. Während ein rosa Kassenrezept bedeutet, dass die GKV den Großteil der Kosten trägt und Sie lediglich die gesetzliche Zuzahlung leisten, verhält es sich beim blauen Privatrezept genau umgekehrt. Hier tragen Sie als Kassenpatient die vollständigen Kosten selbst, da die Krankenkasse keine Leistungspflicht hat.| Merkmal | Kassenrezept | Privatrezept |
|---|---|---|
| Farbe | Rosa | Blau |
| Kostenübernahme GKV | Ja (für verschreibungspflichtige Medikamente) | Nein |
| Patientenanteil | Gesetzliche Zuzahlung (10%, min. 5€, max. 10€) | 100 % des Medikamentenpreises |
| Zuzahlungsbefreiung | Möglich bei Erreichen der Belastungsgrenze | Nicht anwendbar |
Die häufigsten Gründe: Wann Ärzte ein Privatrezept ausstellen müssen oder dürfen
Es gibt verschiedene Situationen, in denen ein Arzt Ihnen als gesetzlich Versichertem ein Privatrezept ausstellt. Dies geschieht häufig:
- Für nicht verschreibungspflichtige Medikamente: Die meisten rezeptfreien Medikamente (OTC-Präparate) sind nicht Teil der Leistungspflicht der GKV. Es gibt zwar eine sogenannte OTC-Ausnahmeliste, die bestimmte rezeptfreie Medikamente einschließt, aber viele gängige Mittel wie beispielsweise viele Erkältungsmittel oder Schmerzmittel fallen nicht darunter. Eine Ausnahme bilden hier oft Verhütungsmittel für Frauen ab 22 Jahren, die weiterhin auf Kassenrezept verordnet werden können, aber auch hier gibt es Besonderheiten.
- Für "Lifestyle"-Präparate: Medikamente, die primär der Steigerung des Wohlbefindens oder kosmetischen Zwecken dienen, wie beispielsweise Haarwuchsmittel, Appetitzügler oder Potenzmittel, werden in der Regel nicht von der GKV übernommen und daher auf einem Privatrezept ausgestellt.
- Bei "Off-Label-Use": Wenn ein Medikament zwar zugelassen ist, aber für eine Indikation verschrieben wird, für die es keine offizielle Zulassung hat und die Krankenkasse die Kostenübernahme hierfür nicht genehmigt hat, erfolgt die Verordnung auf einem Privatrezept.
Lifestyle, Off-Label-Use & Co. Typische Medikamentengruppen auf blauen Rezepten
Die Bandbreite der Medikamente, die auf einem blauen Rezept erscheinen können, ist groß. Neben den bereits genannten "Lifestyle"-Präparaten wie Haarwuchsmitteln oder Appetitzüglern finden sich hier auch häufig bestimmte pflanzliche Präparate, hochdosierte Vitamine oder Nahrungsergänzungsmittel, die nicht explizit von den Krankenkassen als erstattungsfähig eingestuft werden. Auch Medikamente zur Behandlung von Schlafstörungen, die nicht als schwere Erkrankung gelten, oder bestimmte Mittel gegen Reisekrankheit können auf einem Privatrezept verordnet werden. Im Bereich des "Off-Label-Use" können dies beispielsweise bestimmte Medikamente sein, die für eine andere Erkrankung zugelassen sind, aber bei einer seltenen Krankheit oder in einer speziellen Patientengruppe eingesetzt werden, für die keine eigene Zulassung existiert.
Was kostet das Privatrezept wirklich? Eine genaue Aufschlüsselung

Mehr als nur der Medikamentenpreis: So rechnet die Apotheke ab
Der Preis, den Sie in der Apotheke für ein Medikament auf einem Privatrezept bezahlen, setzt sich aus mehreren Komponenten zusammen:
- Apothekeneinkaufspreis (AEP): Dies ist der Preis, zu dem die Apotheke das Medikament vom Großhändler bezieht.
- Aufschlag: Auf den AEP wird ein gesetzlich festgelegter prozentualer Aufschlag erhoben, der aktuell bei 3 % liegt.
- Fixbetrag: Hinzu kommt ein fester Betrag, der seit 2014 bei 8,35 € liegt.
- Notdienst-Pauschale: Für die Inanspruchnahme des notdiensthabenden Apothekennetzes wird eine kleine Pauschale von 20 Cent erhoben.
- Mehrwertsteuer: Auf die Summe aus AEP, Aufschlag und Fixbetrag wird die gesetzliche Mehrwertsteuer von derzeit 7 % auf Arzneimittel erhoben.
Es ist wichtig zu wissen, dass für individuelle Rezepturen (also selbst hergestellte Medikamente in der Apotheke) andere, oft komplexere Berechnungsregeln gelten, die sich an der Herstellung und den verwendeten Rohstoffen orientieren.
Versteckte Gebühren? Was der Arzt für die Ausstellung des Rezepts verlangen darf
Neben den Kosten in der Apotheke kann auch der Arzt für die Ausstellung eines Privatrezepts eine Gebühr verlangen. Diese richtet sich nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Für die reine Ausstellung eines Rezepts kann beispielsweise die GOÄ-Ziffer 2 (Ausstellung von Wiederholungsrezepten und Dauermedikationsplänen) angesetzt werden. Oftmals wird auch die Beratung (GOÄ-Ziffer 1) abgerechnet, wenn der Arzt das Medikament und dessen Anwendung erklärt. Die Kosten hierfür sind in der Regel moderat und bewegen sich meist im einstelligen Eurobereich, können aber je nach Arzt und Aufwand variieren.
Ein konkretes Rechenbeispiel: Von der Arztpraxis bis zur Apothekenquittung
Nehmen wir an, Sie erhalten ein Medikament auf Privatrezept, dessen Apothekeneinkaufspreis (AEP) 20,00 € beträgt. Der Arzt berechnet für die Ausstellung des Rezepts und eine kurze Beratung 10,00 € (basierend auf GOÄ-Ziffern). So setzt sich der Preis in der Apotheke zusammen:
- AEP: 20,00 €
- 3 % Aufschlag: 0,60 € (3 % von 20,00 €)
- Fixbetrag: 8,35 €
- Notdienst-Pauschale: 0,20 €
- Zwischensumme (Netto): 29,15 €
- 7 % Mehrwertsteuer: 2,04 € (7 % von 29,15 €)
- Endpreis in der Apotheke: 31,19 €
Gesamtkosten für Sie: 31,19 € (Apothekenpreis) + 10,00 € (Arztgebühr) = 41,19 €
Ein Hoffnungsschimmer: So können Sie Kosten für Ihr Privatrezept erstattet bekommen
Der Weg zur Krankenkasse: Anleitung zur Einreichung Ihres Antrags auf Kostenerstattung
Auch wenn die Kostenübernahme bei Privatrezepten die Ausnahme ist, lohnt sich der Versuch einer Kostenerstattung. Gehen Sie dabei wie folgt vor:
- Medikament in der Apotheke bezahlen: Kaufen Sie das Medikament auf Privatrezept und lassen Sie sich unbedingt eine detaillierte Rechnung ausstellen, auf der das Medikament und der Preis klar ersichtlich sind.
- Rechnung und Rezept aufbewahren: Heften Sie die bezahlte Apothekenrechnung sorgfältig zusammen mit dem Original-Privatrezept ab.
- Antrag bei der Krankenkasse stellen: Reichen Sie die gesammelten Unterlagen bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ein. Oft gibt es dafür spezielle Formulare oder Sie können einen formlosen Antrag stellen.
- Begründung beifügen: Erklären Sie kurz, warum Sie der Meinung sind, dass die Kosten erstattet werden sollten. Dies ist entscheidend für die Prüfung durch die Kasse.
Wann die Chancen gut stehen: In diesen Fällen zeigen sich Kassen kulant
Die Erfolgsaussichten für eine Kostenerstattung sind am höchsten, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind:
- Formale Gründe: Das verschriebene Medikament gehört eigentlich zum Leistungskatalog Ihrer GKV, der Arzt musste aber aus einem formalen Grund (z. B. eine technische Störung der Praxissoftware, die kein Kassenrezept ausgeben konnte, oder eine kurzfristige Nichtverfügbarkeit von Kassenrezept-Vordrucken) ein Privatrezept ausstellen. In solchen Fällen ist die Kasse oft kulant, wenn Sie dies nachweisen können.
- Wichtige Ausnahmen bei OTC-Medikamenten: Bestimmte Medikamente auf der OTC-Ausnahmeliste der GKV können unter Umständen auch auf Privatrezept erstattet werden, wenn sie zur Behandlung bestimmter schwerwiegender Erkrankungen notwendig sind und die GKV die Kostenübernahme explizit genehmigt hat.
- Unverzichtbare Medikamente bei bestimmten Erkrankungen: Wenn ein Medikament für die Behandlung einer schwerwiegenden Erkrankung absolut notwendig ist und es keine kostengünstigere Alternative auf Kassenrezept gibt, kann eine Einzelfallentscheidung durch die Krankenkasse möglich sein. Hier ist eine ärztliche Begründung unerlässlich.
Satzungsleistungen prüfen: Das versteckte Sparpotenzial Ihrer Krankenkasse
Viele gesetzliche Krankenkassen bieten über die gesetzlichen Leistungen hinaus sogenannte Satzungsleistungen an. Dies sind freiwillige Zusatzleistungen, die die Kassen in ihrer Satzung verankert haben. Dazu kann auch die Erstattung von Kosten für bestimmte rezeptfreie Medikamente gehören, wie beispielsweise pflanzliche oder homöopathische Mittel, bestimmte Vitamine oder auch Vorsorgeuntersuchungen, die über den gesetzlichen Standard hinausgehen. Die Höhe der Erstattung und die Art der erstattungsfähigen Präparate variieren stark von Kasse zu Kasse. Es lohnt sich daher immer, direkt bei Ihrer Krankenkasse nachzufragen, welche Satzungsleistungen Ihnen zustehen und bis zu welchem jährlichen Budget Sie diese in Anspruch nehmen können.Lesen Sie auch: Blaues Privatrezept: Farbe, Kosten & Gültigkeit erklärt
Wenn die Kosten zu hoch sind: Ihre Handlungsoptionen und Rechte
Das Gespräch mit dem Arzt: Gibt es eine Alternative auf Kassenrezept?
Bevor Sie ein Privatrezept einlösen, ist ein offenes Gespräch mit Ihrem behandelnden Arzt unerlässlich. Fragen Sie gezielt nach, ob es für Ihr Leiden eine gleichwertige oder zumindest eine ähnliche Alternative gibt, die auf einem rosa Kassenrezept verschrieben werden kann. Oftmals existieren kostengünstigere Medikamente, die von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden und die gleiche oder eine vergleichbare Wirkung erzielen. Ihr Arzt ist verpflichtet, Sie über solche Alternativen aufzuklären.Preisvergleich bei Apotheken: Wo Sie bei Privatrezepten sparen können
Die Preise für Medikamente auf Privatrezepten sind nicht einheitlich festgelegt und können von Apotheke zu Apotheke variieren. Dies liegt daran, dass der Aufschlag auf den Apothekeneinkaufspreis zwar prozentual geregelt ist, die Apotheken aber unterschiedliche Einkaufskonditionen haben können. Gerade bei teureren Medikamenten lohnt es sich daher, die Preise zu vergleichen. Nutzen Sie hierfür Online-Apotheken, die oft günstigere Preise anbieten, oder fragen Sie gezielt bei mehreren lokalen Apotheken nach dem Preis für Ihr Medikament. Manchmal können Sie auch durch den Kauf größerer Packungsgrößen einen Rabatt erzielen.
Der letzte Ausweg: Wann die Kosten als außergewöhnliche Belastung steuerlich absetzbar sind
Sollten die Kosten für selbst bezahlte Medikamente eine erhebliche finanzielle Belastung darstellen, besteht die Möglichkeit, diese in Ihrer jährlichen Einkommensteuererklärung als "außergewöhnliche Belastungen" geltend zu machen. Voraussetzung dafür ist, dass die Gesamtausgaben für Krankheitskosten (dazu zählen auch Medikamente, Arztbesuche, Krankenhausaufenthalte etc.) eine bestimmte, individuell berechnete zumutbare Belastungsgrenze überschreiten. Diese Grenze hängt von Ihrem Einkommen, Ihrem Familienstand und der Anzahl Ihrer unterhaltsberechtigten Kinder ab. Bewahren Sie unbedingt alle Belege (Arzt- und Apothekenrechnungen, Privatrezepte) sorgfältig auf, da das Finanzamt diese zur Prüfung anfordern kann.
