bochumer-vz.de
Manfred Bruns

Manfred Bruns

17. September 2025

Privatrezept bei TK einreichen: Anleitung & Erstattung (2024)

Privatrezept bei TK einreichen: Anleitung & Erstattung (2024)

Inhaltsverzeichnis

Privatrezept bei der TK einreichen So erhalten Sie Ihre Kosten schnell zurück

  • Die TK bietet drei Wege zur Einreichung von Privatrezepten an: digital über die TK-App, online via "Meine TK" oder klassisch per Post.
  • Erstattungsfähig sind nur Leistungen, die grundsätzlich auch im GKV-Katalog enthalten wären; grüne Rezepte werden in der Regel nicht erstattet.
  • Die Erstattung erfolgt abzüglich gesetzlicher Zuzahlungen und eines Verwaltungsabschlags, orientiert sich an Vertragspreisen der TK.
  • Benötigt werden das Originalrezept (Postweg) oder ein klares Foto/Scan sowie die detaillierte Apothekenrechnung.
  • Digitale Einreichungen werden in wenigen Werktagen bearbeitet, postalische Sendungen können bis zu drei Wochen dauern.
  • Wichtige Frist: Ansprüche verjähren vier Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres der Entstehung.
Als Versicherter der Techniker Krankenkasse (TK) kann es vorkommen, dass Sie ein Medikament oder eine Leistung auf einem Privatrezept erhalten. Die gute Nachricht ist: In vielen Fällen können Sie sich die Kosten (teilweise) erstatten lassen. Doch wie genau funktioniert das? Dieser Artikel führt Sie Schritt für Schritt durch den Prozess, erklärt, welche Rezepte erstattungsfähig sind und wie Sie Ihre Unterlagen am besten bei der TK einreichen, um schnellstmöglich Ihr Geld zurückzubekommen.

Welche Privatrezepte erstattet die TK?

Grundsätzlich gilt bei der Techniker Krankenkasse: Nur Leistungen, die auch im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) vorgesehen sind, können erstattungsfähig sein. Das bedeutet in der Praxis, dass vor allem sogenannte blaue Rezepte (für gesetzlich Versicherte, wenn das Budget des Arztes erschöpft ist) und weiße Rezepte (für Privatversicherte, die aber von einem Arzt ausgestellt wurden, der auch GKV-Patienten behandelt) für eine Kostenerstattung in Frage kommen. Diese Rezepte betreffen in der Regel verschreibungspflichtige Medikamente, die medizinisch notwendig sind.

Grüne Rezepte, die für nicht verschreibungspflichtige Medikamente oder apothekenpflichtige, aber nicht verschreibungspflichtige Mittel (wie z. B. bestimmte Vitamine oder pflanzliche Präparate) ausgestellt werden, werden von der TK grundsätzlich nicht erstattet. Es gibt hierbei allerdings Ausnahmen, die in der Satzung der TK geregelt sind.

Manchmal kann es auch vorkommen, dass die TK bestimmte nicht-verschreibungspflichtige Mittel erstattet, wenn diese medizinisch notwendig sind und eine besondere Indikation vorliegt. Dies ist jedoch immer eine Einzelfallentscheidung und bedarf oft einer vorherigen Absprache oder Genehmigung.

Hier eine kurze Übersicht, was in der Regel NICHT erstattet wird:

  • Rezeptfreie Medikamente (grüne Rezepte)
  • Lifestyle-Präparate (z. B. zur Potenzsteigerung, Gewichtsreduktion ohne medizinische Notwendigkeit)
  • Medizinische Hilfsmittel, die nicht vom Leistungskatalog der GKV abgedeckt sind
  • Ästhetische Behandlungen

TK-App Privatrezept einreichen

Einreichung per TK-App: Der schnellste Weg

Die TK-App ist Ihr bester Freund, wenn es um die schnelle und unkomplizierte Einreichung von Privatrezepten geht. Der Prozess ist denkbar einfach und in wenigen Minuten erledigt. Hier ist, wie Sie vorgehen:

  1. Vorbereitung: Nehmen Sie Ihr Privatrezept (blau oder weiß) und die dazugehörige detaillierte Apothekenrechnung zur Hand. Stellen Sie sicher, dass alle Angaben gut lesbar sind.
  2. App öffnen und einloggen: Starten Sie die TK-App auf Ihrem Smartphone und melden Sie sich mit Ihren Zugangsdaten an.
  3. "Rezept einreichen" wählen: Navigieren Sie im Menü zu der Option "Rezept einreichen" oder einem ähnlichen Punkt. Oft finden Sie diese Funktion unter "Leistungen" oder "Kostenerstattung".
  4. Dokumente fotografieren: Die App wird Sie nun auffordern, das Rezept und die Rechnung abzufotografieren. Achten Sie auf gute Lichtverhältnisse und vermeiden Sie Schatten. Das gesamte Dokument muss scharf und vollständig abgebildet sein.
  5. Angaben prüfen: Nach dem Fotografieren können Sie die erkannten Daten (z. B. Medikament, Preis) überprüfen und gegebenenfalls korrigieren.
  6. Hochladen und absenden: Bestätigen Sie die Angaben und senden Sie die Dokumente digital ab.
  7. Bestätigung erhalten: Nach erfolgreichem Upload erhalten Sie in der Regel eine Bestätigung in der App. Die Bearbeitung erfolgt dann zügig.

Ich persönlich finde diesen Weg sehr praktisch, da er papierlos ist und die Bearbeitungszeit deutlich verkürzt. Oft ist das Geld schon nach wenigen Werktagen auf dem Konto.

Einreichung über "Meine TK" am Computer

Wenn Sie lieber am Computer arbeiten oder kein Smartphone nutzen, ist das Online-Portal "Meine TK" die Alternative zur App. Auch hier ist der Prozess gut strukturiert:

Um Ihre Privatrezepte über das Online-Portal "Meine TK" einzureichen, gehen Sie wie folgt vor:

  • Dokumente vorbereiten: Scannen Sie Ihr Privatrezept und die detaillierte Apothekenrechnung ein. Achten Sie darauf, dass die Scans klar und gut lesbar sind. Speichern Sie die Dateien im gängigen Format (z. B. PDF, JPG).
  • "Meine TK" aufrufen: Loggen Sie sich auf der Webseite der Techniker Krankenkasse in Ihr persönliches Online-Konto "Meine TK" ein.
  • Bereich Kostenerstattung finden: Navigieren Sie zum Menüpunkt "Leistungen" oder "Meine Leistungen" und wählen Sie dort die Option zur Kostenerstattung oder zum Einreichen von Belegen.
  • Antrag hochladen: Folgen Sie den Anweisungen auf dem Bildschirm, um die gescannten Dokumente (Rezept und Rechnung) hochzuladen. Möglicherweise müssen Sie noch einige Angaben zum Medikament oder zur Behandlung machen.
  • Antrag absenden: Überprüfen Sie alle eingegebenen Daten und senden Sie den Antrag online ab.

Auch hier gilt: Je klarer und vollständiger Ihre Unterlagen sind, desto schneller kann die TK Ihren Antrag bearbeiten.

Der klassische Weg: Einreichung per Post

Für alle, die den traditionellen Weg bevorzugen oder wenn die digitalen Optionen einmal nicht zur Verfügung stehen, ist die Einreichung per Post eine verlässliche Alternative. Dieser Weg erfordert etwas mehr Vorbereitung, ist aber ebenfalls gut machbar.

Der postalische Weg ist sinnvoll, wenn Sie unsicher bei der digitalen Einreichung sind oder wenn Sie das Originalrezept ohnehin per Post einreichen müssen (was bei manchen seltenen Fällen der Fall sein kann, obwohl die TK meist Kopien akzeptiert). Zuerst benötigen Sie ein Antragsformular für die Kostenerstattung. Dieses finden Sie in der Regel auf der Webseite der TK im Bereich "Formulare" oder Sie können es direkt bei der TK anfordern. Füllen Sie dieses Formular sorgfältig und vollständig aus. Achten Sie darauf, alle Pflichtfelder auszufüllen, insbesondere Ihre Versichertennummer und die Bankverbindung für die Erstattung.

Folgende Unterlagen gehören in den Umschlag:

  • Das Original-Privatrezept: Nur beim postalischen Versand ist in der Regel das Original erforderlich.
  • Die detaillierte Original-Apothekenrechnung: Auch hier wird meist das Original verlangt.
  • Das ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular für die Kostenerstattung.

Senden Sie alles an folgende Adresse:

Techniker Krankenkasse
20908 Hamburg

Bitte beachten Sie, dass der postalische Weg in der Regel die längste Bearbeitungszeit hat. Es ist ratsam, sich Kopien aller eingereichten Unterlagen für Ihre eigenen Akten zu machen.

So berechnet die TK Ihre Erstattung

Wenn Sie ein Privatrezept bei der TK einreichen, erstattet die Kasse nicht immer den vollen bezahlten Betrag zurück. Es gibt einige Faktoren, die hierbei eine Rolle spielen:
  • Gesetzliche Zuzahlung: Für die meisten verschreibungspflichtigen Medikamente fällt eine gesetzliche Zuzahlung an. Diese liegt in der Regel bei 10% des Medikamentenpreises, mindestens jedoch 5 Euro und höchstens 10 Euro pro Packung. Dieser Betrag wird von der Erstattung abgezogen.
  • Verwaltungsabschlag: Die TK erhebt einen kleinen Verwaltungsabschlag. Dieser liegt meist bei etwa 5-10% des erstattungsfähigen Betrags und dient zur Deckung der Bearbeitungskosten.
  • Orientierung an Vertragspreisen: Die TK erstattet maximal den Betrag, der bei Vorlage eines Kassenrezepts angefallen wäre. Das bedeutet, wenn Sie das Medikament in der Apotheke teurer bezahlt haben, als es dem Vertragspreis der TK entspricht, erhalten Sie nur den niedrigeren Vertragspreis erstattet. Die Differenz müssen Sie selbst tragen.

Bearbeitungszeiten sind ebenfalls ein wichtiger Punkt:

  • Digitale Einreichung (App/Online): Hier können Sie mit einer Bearbeitungszeit von wenigen Werktagen rechnen.
  • Postalischer Versand: Dieser Weg dauert in der Regel länger, oft zwei bis drei Wochen, bis die Erstattung auf Ihrem Konto gutgeschrieben wird.

Ich empfehle immer die digitale Einreichung, wenn möglich, um Wartezeiten zu minimieren.

Lesen Sie auch: Bipolare Störung Diagnose: Ihr Wegweiser zu Klarheit und Hilfe

Häufige Ablehnungsgründe und wie Sie sie vermeiden

Leider kommt es manchmal vor, dass Anträge auf Kostenerstattung abgelehnt werden. Um dies zu vermeiden, sollten Sie die häufigsten Gründe kennen:

  • Keine Leistungspflicht der GKV: Das Medikament oder die Leistung ist nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung enthalten (z. B. reine Lifestyle-Produkte, nicht verordnungsfähige Nahrungsergänzungsmittel).
  • Unvollständige Unterlagen: Das Rezept oder die Rechnung ist unleserlich, es fehlen wichtige Angaben (z. B. Name des Versicherten, genauer Medikamentenname, Preis) oder es handelt sich nicht um das Original (beim Postweg).
  • Fristversäumnis: Obwohl die Verjährungsfrist lang ist, sollten Sie die Unterlagen zeitnah einreichen, um Nachfragen zu vermeiden.
  • Fehlende medizinische Notwendigkeit: Bei bestimmten Präparaten muss die medizinische Notwendigkeit klar ersichtlich sein oder sogar durch ein ärztliches Attest belegt werden.

Hier ist eine Checkliste für vollständige Unterlagen:

  • Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular (nur bei Postweg)
  • Original-Privatrezept (bei Postweg) oder gut lesbarer Scan/Foto
  • Detaillierte Original-Apothekenrechnung (bei Postweg) oder gut lesbarer Scan/Foto mit allen relevanten Angaben (Patientenname, Medikament, Preis, Datum)
  • Gegebenenfalls ärztliches Attest, das die medizinische Notwendigkeit begründet

Besonderheiten bei Rezepten aus dem EU-Ausland: Rezepte von Ärzten aus EU-/EWR-Staaten können unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls zur Kostenerstattung bei der TK eingereicht werden. Hierbei ist es wichtig, dass die Leistung auch in Deutschland von der GKV erstattet würde. Die Apothekenrechnung sollte möglichst detailliert sein und alle gesetzlichen Angaben enthalten.

  1. Vorbereitung: Sammeln Sie Ihr Privatrezept und die detaillierte Apothekenrechnung.
  2. Wählen Sie Ihren Einreichungsweg: Entscheiden Sie sich für die TK-App (schnellste Option), das Online-Portal "Meine TK" oder den klassischen Postweg.
  3. Dokumente bereitstellen: Fotografieren oder scannen Sie Ihre Unterlagen so, dass alle Angaben klar und gut lesbar sind. Beim Postweg benötigen Sie die Originale.
  4. Antrag ausfüllen/hochladen: Folgen Sie den Anweisungen der gewählten Einreichungsplattform oder füllen Sie das Antragsformular für den Postweg sorgfältig aus.
  5. Einreichen und warten: Senden Sie Ihre Unterlagen ab und warten Sie auf die Bearbeitung. Digitale Einreichungen sind meist innerhalb weniger Tage erledigt.
  6. Bei Fragen: Kontaktieren Sie die TK-Service-Hotline oder Ihren persönlichen Ansprechpartner bei der Krankenkasse.

Mit diesen Schritten und der richtigen Vorbereitung steht einer erfolgreichen Kostenerstattung Ihrer Privatrezepte bei der Techniker Krankenkasse nichts mehr im Wege. Ich hoffe, diese ausführliche Anleitung hilft Ihnen dabei, den Prozess reibungslos zu meistern!

Artikel bewerten

rating-outline
rating-outline
rating-outline
rating-outline
rating-outline
Bewertung: 0.00 Stimmenanzahl: 0

Tags:

Beitrag teilen

Manfred Bruns

Manfred Bruns

Ich bin Manfred Bruns und bringe über 15 Jahre Erfahrung im Bereich Gesundheit mit. In dieser Zeit habe ich umfassende Kenntnisse in der Prävention, Gesundheitsförderung und der ganzheitlichen Medizin erworben. Mein akademischer Hintergrund in Gesundheitswissenschaften sowie meine kontinuierliche Weiterbildung in verschiedenen Therapieansätzen ermöglichen es mir, fundierte und evidenzbasierte Informationen zu vermitteln. Meine Spezialisierung liegt in der Aufklärung über gesunde Lebensweisen und die Bedeutung von Prävention für ein langes, erfülltes Leben. Ich glaube fest daran, dass jeder Mensch die Möglichkeit hat, seine Gesundheit aktiv zu gestalten, und ich setze mich dafür ein, diese Botschaft zu verbreiten. Durch meine Artikel auf dieser Plattform möchte ich Leserinnen und Leser dazu inspirieren, informierte Entscheidungen zu treffen und ihre Gesundheit in die eigene Hand zu nehmen. Ich lege großen Wert auf die Genauigkeit und Verlässlichkeit der Informationen, die ich teile. Mein Ziel ist es, eine vertrauensvolle Quelle für alle zu sein, die sich für ihre Gesundheit interessieren und nach praktischen Tipps und wissenschaftlich fundierten Ratschlägen suchen.

Kommentar schreiben