Als Manfred Bruns weiß ich aus Erfahrung, dass viele Menschen nicht wissen, dass sie die Kosten für Medikamente auf Privatrezepten von der Steuer absetzen können. Das ist eine wertvolle Information, denn oft lassen sich damit spürbare Steuerersparnisse realisieren. In diesem Artikel erkläre ich Ihnen genau, wie das funktioniert und worauf Sie achten müssen.
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Privatrezepte steuerlich absetzen So holen Sie sich Geld vom Finanzamt zurück
- Kosten für Medikamente auf Privatrezepten können als außergewöhnliche Belastungen von der Steuer abgesetzt werden.
- Dies ist jedoch nur möglich, wenn die individuelle "zumutbare Belastungsgrenze" überschritten wird.
- Die Höhe dieser Grenze hängt von Ihrem Einkommen, Familienstand und der Anzahl Ihrer Kinder ab.
- Eine ärztliche Verordnung (Rezept) und detaillierte Apothekenquittungen sind als Nachweis unerlässlich.
- Auch rezeptfreie Medikamente können absetzbar sein, wenn sie ärztlich verordnet und dokumentiert wurden (z.B. über ein grünes Rezept).
- Bestimmte Präparate wie Verhütungsmittel oder Lifestyle-Produkte sind in der Regel nicht absetzbar.
Geld zurück vom Finanzamt: Privatrezepte richtig absetzen
Was genau ist ein Privatrezept und wie unterscheidet es sich?
Ein Privatrezept, oft erkennbar an seiner blauen oder weißen Farbe, ist eine ärztliche Verordnung, bei der die Kosten nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden. Im Gegensatz zu einem Kassenrezept (meist rosa) müssen Sie die Kosten für die darauf verschriebenen Medikamente vollständig selbst tragen. Diese Selbstzahlung ist der erste Schritt, um überhaupt über eine steuerliche Absetzbarkeit nachdenken zu können.
Der entscheidende Unterschied: Wann das Finanzamt Kosten anerkennt
Das Finanzamt erkennt die Kosten für Medikamente auf Privatrezepten nur unter bestimmten Bedingungen an. Entscheidend ist hierbei die ärztliche Verordnung. Das Rezept selbst dient als Nachweis, dass das Medikament medizinisch notwendig war. Ohne ein solches Rezept sind die Ausgaben in der Regel nicht abzugsfähig. Hinzu kommt die Hürde der zumutbaren Belastungsgrenze, die wir uns gleich genauer ansehen werden. Nur wenn Ihre krankheitsbedingten Ausgaben diese Grenze überschreiten, können Sie die darüber hinausgehenden Kosten steuerlich geltend machen.

Die zumutbare Belastung: Ihre persönliche Hürde verstehen
Was bedeutet dieser Begriff für Ihren Geldbeutel?
Die "zumutbare Belastung" ist ein Begriff aus dem Steuerrecht, der besagt, dass jeder Steuerzahler einen Teil seiner Krankheitskosten selbst tragen muss, bevor das Finanzamt den Rest anerkennt. Man kann sich das wie eine persönliche Selbstbeteiligung vorstellen. Nur die Ausgaben, die diese individuelle Grenze überschreiten, werden als außergewöhnliche Belastungen anerkannt und können Ihre Steuerlast mindern.
So wird Ihre persönliche Belastungsgrenze für 2025 berechnet (mit Beispielen)
Die Berechnung der zumutbaren Belastungsgrenze ist in § 33 des Einkommensteuergesetzes (EStG) geregelt. Sie richtet sich nach der Höhe Ihrer Einkünfte und liegt zwischen 1 und 7 Prozent. Für ein verheiratetes Paar ohne Kinder mit einem Gesamteinkommen von 60.000 € im Jahr 2025 liegt die Grenze beispielsweise bei 5 Prozent, also 3.000 €. Das bedeutet, dass erst Krankheitskosten, die diesen Betrag von 3.000 € übersteigen, steuerlich relevant werden. Wenn Sie also im Laufe des Jahres 3.500 € für Medikamente auf Privatrezept ausgeben, können Sie 500 € davon in Ihrer Steuererklärung geltend machen.
Familienstand und Kinder: Wie sich Ihre Grenze verschiebt
Ihr Familienstand und die Anzahl Ihrer Kinder haben einen direkten Einfluss auf die Höhe Ihrer zumutbaren Belastungsgrenze. Grundsätzlich gilt: Je mehr unterhaltsberechtigte Personen Sie haben, desto niedriger fällt Ihre individuelle Belastungsgrenze aus. Das ist eine wichtige Regelung, die berücksichtigt, dass Familien mit Kindern oft höhere Ausgaben haben und eine geringere finanzielle Pufferzone besitzen.
Welche Medikamente Sie absetzen können und welche nicht
Ärztlich verordnete Medikamente: Der goldene Standard für die Absetzbarkeit
Prinzipiell sind alle Medikamente, die Ihnen von einem Arzt auf einem Privatrezept verschrieben wurden, steuerlich absetzbar, sofern die oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind. Die ärztliche Verordnung ist hier der Schlüssel, da sie die medizinische Notwendigkeit eindeutig dokumentiert. Das Finanzamt geht davon aus, dass der Arzt nur das verschreibt, was für Ihre Gesundheit erforderlich ist.
Rezeptfreie Medikamente von der Apotheke: Der Trick mit dem grünen Rezept
Auch Medikamente, die Sie rezeptfrei in der Apotheke kaufen können, sind unter Umständen steuerlich absetzbar. Der entscheidende Punkt ist hierbei die ärztliche Empfehlung. Wenn Ihr Arzt Ihnen auch rezeptfreie Präparate verordnet und dies auf einem sogenannten "grünen Rezept" festhält, dann dient dieses grüne Rezept als Nachweis für die medizinische Notwendigkeit. Ohne eine solche ärztliche Dokumentation wird das Finanzamt diese Kosten in der Regel nicht anerkennen.
Vorsicht Falle: Diese Lifestyle- und Verhütungspräparate werden meist nicht anerkannt
Es gibt jedoch auch Ausnahmen, bei denen Medikamente, selbst mit Rezept, nicht absetzbar sind. Dazu gehören in der Regel:
- Verhütungsmittel (z.B. die Pille)
- Nahrungsergänzungsmittel (Vitamine, Mineralstoffe etc.)
- Lifestyle-Präparate (z.B. Appetitzügler, Haarwuchsmittel, Potenzmittel)
Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn eine spezifische medizinische Indikation vorliegt, die durch ein ärztliches Attest eindeutig belegt wird. Ohne diesen Nachweis werden solche Ausgaben als nicht zwangsläufig notwendig eingestuft.
Brillen, Zahnspangen & Co. : Welche anderen Krankheitskosten zählen mit?
Es ist wichtig zu wissen, dass nicht nur Medikamentenkosten zu den außergewöhnlichen Belastungen zählen. Auch andere krankheitsbedingte Ausgaben können hierfür herangezogen werden. Dazu gehören beispielsweise Kosten für Brillen, Kontaktlinsen, Zahnbehandlungen (wie Zahnspangen oder Zahnersatz), Heilbehandlungen, Krankenhausaufenthalte oder auch Fahrtkosten zu Ärzten und Kliniken. All diese Ausgaben summieren sich und können Ihnen helfen, die zumutbare Belastungsgrenze schneller zu überschreiten.

Schritt für Schritt: Privatrezepte in der Steuererklärung geltend machen
Belege sammeln wie ein Profi: Welche Dokumente sind unverzichtbar?
Damit Sie Ihre Ausgaben erfolgreich geltend machen können, ist eine sorgfältige Dokumentation unerlässlich. Sie benötigen im Wesentlichen zwei Arten von Belegen:
- Das Originalrezept: Dies ist der Nachweis, dass ein Arzt das Medikament für Sie als notwendig erachtet hat.
- Die detaillierte Apothekenquittung: Diese muss den Namen des Medikaments, die Menge und den gezahlten Preis ausweisen.
Bewahren Sie diese Belege das ganze Jahr über sorgfältig auf. Ohne lückenlose Nachweise wird das Finanzamt Ihre Ausgaben nicht anerkennen.
Der Apotheken-Tipp: Wie eine Jahresabrechnung Ihnen das Leben erleichtert
Als erfahrener Praktiker kann ich Ihnen einen wertvollen Tipp mit auf den Weg geben: Bitten Sie Ihre Apotheke um eine Jahresabrechnung Ihrer Einkäufe. Wenn Sie eine Kunden- oder Vorteilskarte besitzen, ist dies oft problemlos möglich. Eine solche Übersicht fasst alle Ihre Ausgaben für Medikamente zusammen und erleichtert die Dokumentation für die Steuererklärung enorm. Das spart Zeit und minimiert das Risiko, Belege zu verlieren.
Wo genau trage ich die Kosten in der Steuererklärung ein? (Anlage Außergewöhnliche Belastungen)
Die Kosten für Medikamente auf Privatrezept und andere krankheitsbedingte Ausgaben tragen Sie in Ihrer Steuererklärung in der Anlage "Außergewöhnliche Belastungen" ein. Dieses Formular ist speziell dafür vorgesehen, solche Ausgaben zu erfassen. Dort tragen Sie die Gesamtsumme Ihrer abzugsfähigen Krankheitskosten ein, nachdem Sie Ihre persönliche zumutbare Belastungsgrenze abgezogen haben.
Häufige Fehler vermeiden und Geld sparen
Fehler 1: Belege nicht über das ganze Jahr sammeln
Ein häufiger Fehler ist, dass Belege nur sporadisch gesammelt werden. Gerade bei chronischen Erkrankungen können sich die Kosten über das Jahr hinweg summieren. Wenn Sie einzelne Quittungen verlieren oder gar nicht erst sammeln, verringern Sie Ihre abzugsfähige Gesamtsumme erheblich. Mein Rat: Führen Sie von Anfang an eine feste Ablage für alle medizinischen Belege.
Fehler 2: Die zumutbare Belastungsgrenze falsch einschätzen
Viele Steuerzahler kennen ihre genaue zumutbare Belastungsgrenze nicht oder schätzen sie falsch ein. Das kann dazu führen, dass sie entweder zu viel abziehen (was zu Rückfragen vom Finanzamt führt) oder häufiger zu wenig, weil sie denken, ihre Ausgaben seien noch nicht hoch genug. Es lohnt sich, die Berechnungsgrundlagen zu verstehen oder im Zweifel einen Steuerberater zu konsultieren.
Fehler 3: Rezeptfreie Medikamente ohne ärztliche Empfehlung einreichen
Ein weiterer Stolperstein sind rezeptfreie Medikamente. Nur weil etwas in der Apotheke ohne Rezept erhältlich ist, heißt das nicht, dass es das Finanzamt auch anerkennt. Ohne einen Nachweis der ärztlichen Verordnung, wie das grüne Rezept, werden diese Kosten in der Regel nicht als außergewöhnliche Belastungen akzeptiert. Seien Sie hier besonders sorgfältig.
Lohnt sich der Aufwand für Sie persönlich?
Eine einfache Checkliste: Wann Sie Ihre Belege unbedingt einreichen sollten
Ob sich der Aufwand für Sie lohnt, hängt von Ihrer individuellen Situation ab. Stellen Sie sich folgende Fragen:
- Sind Ihre jährlichen krankheitsbedingten Ausgaben (inklusive Medikamente auf Privatrezept, Brillen, Zuzahlungen etc.) voraussichtlich höher als Ihre zumutbare Belastungsgrenze?
- Haben Sie mehrere chronische Erkrankungen, die regelmäßige Medikamenteneinnahme erfordern?
- Liegt Ihr Einkommen relativ niedrig, was Ihre zumutbare Belastungsgrenze senkt?
- Haben Sie hohe Zuzahlungen für Kassenrezepte geleistet?
Wenn Sie auch nur eine dieser Fragen mit "Ja" beantworten, sollten Sie Ihre Belege unbedingt sammeln und prüfen, ob eine Absetzung möglich ist.
Die langfristige Strategie: So planen Sie Gesundheitsausgaben steueroptimal
Aus meiner Sicht als erfahrener Praktiker ist eine langfristige Strategie der Schlüssel. Sammeln Sie konsequent alle Belege für Gesundheitsausgaben über das ganze Jahr hinweg. Prüfen Sie jährlich Ihre voraussichtliche zumutbare Belastungsgrenze und die Höhe Ihrer Ausgaben. Wenn Sie unsicher sind, ist die Konsultation eines Steuerberaters oder eines Lohnsteuerhilfevereins eine sinnvolle Investition. So stellen Sie sicher, dass Sie keine steuerlichen Vorteile verschenken.
