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Manfred Bruns

Manfred Bruns

16. September 2025

Ultraschall Frauenarzt: Kassenleistung oder IGeL? Wann sinnvoll?

Ultraschall Frauenarzt: Kassenleistung oder IGeL? Wann sinnvoll?

Inhaltsverzeichnis

Die Entscheidung, welche Vorsorgeuntersuchungen sinnvoll sind, kann manchmal verwirrend sein, besonders wenn es um Ultraschalluntersuchungen beim Frauenarzt geht. Dieser Artikel soll Ihnen helfen, Licht ins Dunkel zu bringen, indem er erklärt, welche Untersuchungen von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden, welche als individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) gelten und wann sie wirklich einen medizinischen Mehrwert bieten. So können Sie fundierte Entscheidungen für Ihre Gesundheit treffen.

In diesem Artikel erhalten Sie eine klare Orientierungshilfe zu den verschiedenen Ultraschalluntersuchungen, die Ihnen Ihr Frauenarzt anbieten könnte. Wir beleuchten die wichtigen Unterschiede zwischen den Leistungen, die Ihre gesetzliche Krankenkasse abdeckt, und den sogenannten Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL), die Sie selbst bezahlen müssen. Ziel ist es, Ihnen zu helfen, den medizinischen Nutzen jeder Untersuchung besser einzuschätzen.

Ultraschall beim Frauenarzt: Kassenleistung oder IGeL wann ist er sinnvoll?

Die jährliche gynäkologische Vorsorgeuntersuchung in Deutschland ist ein wichtiger Bestandteil der Gesundheitsvorsorge für Frauen. Sie umfasst in der Regel eine körperliche Untersuchung, einen Krebsabstrich und eine Beratung. Eine Ultraschalluntersuchung der inneren Geschlechtsorgane gehört jedoch nicht standardmäßig zu diesen Basisleistungen, wenn kein konkreter Verdacht auf eine Erkrankung besteht.

Individuelle Gesundheitsleistungen, kurz IGeL, sind medizinisch sinnvolle, aber von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommene Leistungen. Im gynäkologischen Bereich werden sie häufig angeboten, um die Vorsorge zu erweitern. Die Diskussion um ihren tatsächlichen Nutzen und ihre Notwendigkeit ist jedoch vielschichtig, da nicht jede zusätzliche Untersuchung zwangsläufig zu einer besseren Gesundheitsversorgung führt.

Ultraschalluntersuchung Gebärmutter Eierstöcke

Vaginaler Ultraschall: Wann er sinnvoll ist und wann nicht

Der vaginale Ultraschall ist eine gängige Untersuchungsmethode in der Gynäkologie. Doch stellt sich die Frage, welchen tatsächlichen Mehrwert er für die Patientin im Rahmen der Routinevorsorge ohne Beschwerden bietet und ob er über die Standardleistungen hinaus notwendig ist.

Grundsätzlich kann ein vaginaler Ultraschall wichtige Einblicke in die Organe des kleinen Beckens geben. Er ermöglicht es, die Größe und Struktur von Gebärmutter und Eierstöcken zu beurteilen und Auffälligkeiten wie Zysten, Myome oder Veränderungen der Gebärmutterschleimhaut zu erkennen. Dies ist besonders wichtig, wenn Symptome vorliegen oder ein Krankheitsverdacht besteht.

Für die Früherkennung von Eierstockkrebs bei Frauen ohne Symptome ist der vaginale Ultraschall jedoch keine Leistung, die von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen wird. Diese Untersuchung wird daher meist als Individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) angeboten. Die Kosten dafür bewegen sich typischerweise im Bereich von 25 bis 60 Euro.

Der IGeL-Monitor, eine unabhängige Bewertung von Gesundheitsleistungen, stuft den vaginalen Ultraschall zur Früherkennung von Eierstockkrebs bei symptomlosen Frauen als "tendenziell negativ" ein. Die Begründung hierfür ist eindeutig: Es fehlen wissenschaftliche Beweise dafür, dass diese Methode die Sterblichkeit senkt. Stattdessen besteht das Risiko von falsch-positiven Befunden, die zu unnötiger Verunsicherung und weiteren, potenziell belastenden Untersuchungen führen können.

Der IGeL-Monitor des Medizinischen Dienstes Bund bewertet den vaginalen Ultraschall zur Früherkennung von Eierstockkrebs bei Frauen ohne Symptome als "tendenziell negativ". Grund dafür ist, dass es keine wissenschaftlichen Belege gibt, dass diese Früherkennung die Sterblichkeit senkt. Stattdessen kann sie zu unnötigen Kontrolluntersuchungen und beunruhigenden Verdachtsdiagnosen (falsch-positive Befunde) führen, die sich später als harmlos herausstellen, aber die Patientinnen stark verunsichern.

Es gibt jedoch Situationen, in denen ein zusätzlicher vaginaler Ultraschall medizinisch sinnvoll sein kann und von den Krankenkassen übernommen wird. Dazu gehören:

  • Das Vorliegen konkreter Beschwerden wie Schmerzen, Blutungsstörungen oder Zyklusunregelmäßigkeiten.
  • Ein Verdacht auf bestimmte Erkrankungen, der sich aus anderen Untersuchungen ergibt.
  • Die Nachsorge nach einer gynäkologischen Operation oder Behandlung.
  • Die Überwachung von bekannten gutartigen Veränderungen wie Zysten oder Myomen, wenn dies ärztlich indiziert ist.

Brustultraschall Mammasonographie

Brustultraschall: Wann er die Vorsorge sinnvoll ergänzt

Der Brustultraschall, auch Mammasonographie genannt, ist eine weitere bildgebende Methode, die in der Brustkrebsfrüherkennung eine Rolle spielt. Doch wie positioniert er sich im Verhältnis zur Tastuntersuchung und anderen Screening-Verfahren?

Der grundlegende Unterschied liegt in der Technologie: Während die Mammographie eine Röntgenuntersuchung ist, nutzt die Mammasonographie Schallwellen. Beide Verfahren können sich ergänzen. Die Mammographie eignet sich besonders gut zur Erkennung von Mikroverkalkungen, die ein frühes Zeichen von Brustkrebs sein können, während der Ultraschall gut geeignet ist, um flüssigkeitsgefüllte Zysten von soliden Knoten zu unterscheiden.

Besonders bei Frauen mit dichtem Brustgewebe, also einem hohen Anteil an Drüsen- und Bindegewebe im Verhältnis zu Fettgewebe, kann der Ultraschall von Vorteil sein. In solchem Gewebe sind Tumore auf der Mammographie oft schlechter zu erkennen, während der Ultraschall hier häufig klarere Bilder von Auffälligkeiten liefern kann.

Die Kosten für einen Brustultraschall werden von den gesetzlichen Krankenkassen in bestimmten Fällen übernommen. Dazu zählen:

  • Wenn bei der Tastuntersuchung eine Unklarheit oder ein auffälliger Befund besteht.
  • Bei Frauen mit sehr dichtem Brustgewebe, bei denen die Mammographie weniger aussagekräftig ist.
  • Im Rahmen der Nachsorge nach einer Brustkrebserkrankung, um Rückfälle frühzeitig zu erkennen.

Für Frauen, die keinen der genannten Gründe haben, aber beispielsweise aufgrund eines hohen familiären Risikos oder wegen ihres dichten Brustgewebes zusätzliche Sicherheit wünschen, kann ein Brustultraschall als IGeL in Betracht gezogen werden. Die Kosten für eine solche individuelle Leistung liegen typischerweise zwischen 40 und 150 Euro. Es ist ratsam, hierzu ein ausführliches Gespräch mit dem behandelnden Arzt zu führen.

Ultraschall Schwangerschaft Baby

Ultraschall in der Schwangerschaft: Wichtige Termine und Zusatzleistungen

Ultraschalluntersuchungen spielen in der Schwangerschaftsvorsorge eine zentrale Rolle. Sie ermöglichen es, die Entwicklung des Kindes zu verfolgen, mögliche Komplikationen frühzeitig zu erkennen und werdenden Eltern einen Blick auf ihr Baby zu ermöglichen.

Im Rahmen der gesetzlichen Schwangerschaftsvorsorge sind drei umfassende Ultraschalluntersuchungen vorgesehen, die von den Krankenkassen übernommen werden:

  1. Der erste große Ultraschall findet meist um die 10. Schwangerschaftswoche statt und dient der Überprüfung der Fruchtwassermenge, der Größe und Entwicklung des Embryos sowie der Bestätigung der Schwangerschaft.
  2. Der zweite große Ultraschall wird um die 20. Schwangerschaftswoche durchgeführt. Hierbei wird eine detaillierte Untersuchung der Organe des Kindes vorgenommen, um Fehlbildungen auszuschließen.
  3. Der dritte große Ultraschall erfolgt um die 30. Schwangerschaftswoche und konzentriert sich auf das Wachstum des Kindes, seine Lage im Mutterleib und die Beurteilung der Plazenta und des Fruchtwassers.

Darüber hinaus gibt es spezialisierte Ultraschallverfahren wie den 3D- oder 4D-Ultraschall, die besonders detailreiche und lebensechte Bilder des Kindes liefern, sowie die Doppler-Sonographie zur Untersuchung der Durchblutung. Diese werden in der Regel als Wunschleistungen (IGeL) angeboten, wenn keine medizinische Notwendigkeit für ihre Durchführung besteht.

Sollte während der Schwangerschaft eine medizinische Notwendigkeit für zusätzliche Ultraschalluntersuchungen über die drei Standardtermine hinaus bestehen beispielsweise bei Verdacht auf Wachstumsverzögerungen oder andere Auffälligkeiten werden diese selbstverständlich von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

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Kosten und fundierte Entscheidungen: Ihr Weg zur richtigen Wahl

Wenn es um Ultraschalluntersuchungen geht, die nicht standardmäßig von den Krankenkassen übernommen werden, ist eine gut informierte Entscheidung für Sie als Patientin von entscheidender Bedeutung. Es gilt, den Wunsch nach zusätzlicher Sicherheit gegen den nachgewiesenen medizinischen Nutzen abzuwägen.

Hier ist eine Übersicht über die typischen Kosten für IGeL-Ultraschalluntersuchungen:

Art des Ultraschalls Typische Kosten (IGeL)
Vaginaler Ultraschall (z.B. zur Früherkennung von Eierstockkrebs) 25 - 60 Euro
Brustultraschall (Mammasonographie) 40 - 150 Euro

Um sicherzustellen, dass Sie die bestmögliche Entscheidung für Ihre Gesundheit treffen, ist ein offenes Gespräch mit Ihrem Frauenarzt unerlässlich. Hier sind einige Fragen, die Sie stellen können:

  • Welchen konkreten medizinischen Nutzen hat diese zusätzliche Ultraschalluntersuchung für mich persönlich?
  • Gibt es wissenschaftliche Belege für die Effektivität dieser Untersuchung in meiner spezifischen Situation?
  • Welche Risiken bestehen, insbesondere im Hinblick auf falsch-positive Befunde und die daraus resultierende Verunsicherung oder weitere notwendige Untersuchungen?
  • Welche Alternativen gibt es zu dieser Untersuchung?
  • Wie hoch sind die Kosten und welche Leistungen deckt meine Krankenkasse ab?

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Entscheidung für oder gegen eine IGeL-Ultraschalluntersuchung eine persönliche Abwägung erfordert. Es ist wichtig, zwischen dem Wunsch nach gefühlter Sicherheit und dem tatsächlich nachgewiesenen medizinischen Nutzen zu unterscheiden. Eine umfassende Aufklärung durch Ihren behandelnden Arzt und eine kritische Auseinandersetzung mit den angebotenen Leistungen sind der Schlüssel zu einer gut informierten Entscheidung, die im Einklang mit Ihren individuellen Gesundheitszielen steht.

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Manfred Bruns

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Ich bin Manfred Bruns und bringe über 15 Jahre Erfahrung im Bereich Gesundheit mit. In dieser Zeit habe ich umfassende Kenntnisse in der Prävention, Gesundheitsförderung und der ganzheitlichen Medizin erworben. Mein akademischer Hintergrund in Gesundheitswissenschaften sowie meine kontinuierliche Weiterbildung in verschiedenen Therapieansätzen ermöglichen es mir, fundierte und evidenzbasierte Informationen zu vermitteln. Meine Spezialisierung liegt in der Aufklärung über gesunde Lebensweisen und die Bedeutung von Prävention für ein langes, erfülltes Leben. Ich glaube fest daran, dass jeder Mensch die Möglichkeit hat, seine Gesundheit aktiv zu gestalten, und ich setze mich dafür ein, diese Botschaft zu verbreiten. Durch meine Artikel auf dieser Plattform möchte ich Leserinnen und Leser dazu inspirieren, informierte Entscheidungen zu treffen und ihre Gesundheit in die eigene Hand zu nehmen. Ich lege großen Wert auf die Genauigkeit und Verlässlichkeit der Informationen, die ich teile. Mein Ziel ist es, eine vertrauensvolle Quelle für alle zu sein, die sich für ihre Gesundheit interessieren und nach praktischen Tipps und wissenschaftlich fundierten Ratschlägen suchen.

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